Allgemeine Nutzungsbedingungen

Stand: 07. Juli 2025

Präambel 

Diese Nutzungsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Heisenware GmbH, Levisohnweg 3, 22081 Hamburg (nachfolgend „Heisenware“) und ihren Kunden bei der Nutzung der Heisenware-Plattform („Plattform“). Das Angebot von Heisenware richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB („Kunden“).

§ 1 Account, Nutzer und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung der Plattform erfordert die Erstellung eines Unternehmenskontos („Account“). Die Person, die den Account erstellt, wird dessen „Account Owner“ und erhält administrative Rechte für diesen Account. 

(2) Durch die Erstellung des Accounts kommt ein Vertrag über die Nutzung der Plattform gemäß diesen Nutzungsbedingungen zwischen Heisenware und dem Kunden zustande. Der Account Owner sichert zu, dass er berechtigt ist, diesen Vertrag im Namen des Kunden abzuschließen. 

(3) Der Account Owner und andere von ihm berechtigte Nutzer können weitere Personen als Nutzer („Member“) zum Account einladen. Jeder Member muss vor der ersten Nutzung diesen Nutzungsbedingungen zustimmen. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bedingungen durch alle seine Nutzer vollumfänglich verantwortlich. 

(4) Der Erwerb von kostenpflichtigen Plänen, Kapazitäten oder Dienstleistungen wird durch eine separate Vereinbarung (z.B. ein individuelles Angebot oder eine Online-Bestellung) geregelt, die diese Nutzungsbedingungen ergänzt.

§ 2 Kostenlose Testphase (Free Trial)

(1) Heisenware kann dem Kunden eine kostenlose und zeitlich begrenzte Testphase gewähren. Der genaue Zeitraum und der jeweilige Leistungsumfang während der Testphase werden auf der Website von Heisenware oder bei der Anmeldung zum Test angegeben.

(2) Während der Testphase wird die Plattform „wie besehen“ und ohne jegliche Gewährleistungs- oder Supportzusagen bereitgestellt. 

(3) Die Testphase endet automatisch nach Ablauf des festgelegten Zeitraums. Sie geht nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement über, es sei denn, der Kunde schließt aktiv eine separate, kostenpflichtige Vereinbarung ab. Heisenware ist berechtigt, den Zugang nach Ablauf der Testphase ohne weitere Ankündigung zu deaktivieren. 

(4) Daten, die der Kunde während der Testphase eingibt, werden nach deren Ende gelöscht, sofern kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird.

§ 3 Leistungsumfang der Plattform

(1) Heisenware stellt dem Kunden die Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) Lösung zur Nutzung über das Internet bereit. Die Plattform ist darauf ausgelegt, individuelle Software-Applikationen („Apps“) für geschäftliche Zwecke zu erstellen und zu betreiben. 

(2) Die Plattform umfasst insbesondere folgende Kernkomponenten und Konzepte: 

  • App Builder: Eine Low-Code-Entwicklungsumgebung, die es Nutzern ermöglicht, Apps ohne oder nur mit minimalem Programmieraufwand zu erstellen.

  • App Manager: Ein Modul zur Verwaltung von Apps, Nutzern, Rollen und Zugriffsberechtigungen.

  • Workspaces: Separate Arbeitsbereiche innerhalb des Accounts zur Organisation von Apps und zugehörigen Ressourcen wie Datenbanken und Dateien.

  • Agents: Ausführbare Programme, die im App Builder erstellt werden können und die Anbindung und Integration verschiedener Datenquellen und -senken in separierten Netzwerken ermöglichen. 

(3) Die konkreten Kapazitäten des vom Kunden erworbenen Plans (z.B. die Anzahl der nutzbaren Apps, Cloud-Traffic und Cloud-Storage) sind in der separaten Vereinbarung (Angebot oder Online-Bestellung) festgelegt. Detaillierte technische Spezifikationen der Plattform sind in der Nutzerdokumentation auf der Website von Heisenware beschrieben. 

(4) Heisenware entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter. Der Kunde hat Anspruch auf die Nutzung der Plattform in ihrer jeweils aktuellsten Version, die z.B. Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und funktionale Verbesserungen umfassen kann. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert.

§ 4 Verfügbarkeit

(1) Heisenware bemüht sich, eine durchgehende Verfügbarkeit der Plattform sicherzustellen, garantiert jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. 

(2) Geplante Wartungsarbeiten finden in der Regel im Wartungsfenster zwischen 20:00 Uhr und 03:00 Uhr (CET) statt.

§ 5 Kundensupport

(1) Heisenware bietet Kundensupport während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr (CET), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg, Deutschland. 

(2) Supportanfragen müssen per E-Mail an support (at) heisenware.com gerichtet werden. 

(3) Eine „Reaktion“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine qualifizierte, persönliche Mitteilung zur ersten Einschätzung der Anfrage. Die in der Leistungsbeschreibung zugesagte Reaktionszeit bezieht sich ausschließlich auf die Geschäftszeiten. Ihre Berechnung wird am Ende der Geschäftszeit eines Tages unterbrochen und am nächsten Geschäftstag fortgesetzt. 

(4) Heisenware garantiert keine spezifischen Lösungszeiten. Bei schwerwiegenden Störungen, die die Leistung der Plattform erheblich einschränken, wird Heisenware jedoch die Bearbeitung priorisieren und unverzüglich mit der Fehleranalyse beginnen. Sonstige Anfragen werden nach dem Best-Effort-Prinzip bearbeitet. Heisenware behält sich das Recht vor, Kunden auf die Nutzerdokumentation zu verweisen.

§ 6 Nutzungsrechte, Geistiges Eigentum und Referenznennung

(1) Heisenware gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht-exklusives, nicht übertragbares und auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes Recht, die Plattform für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle vom Kunden autorisierten Nutzer innerhalb seines Accounts.

(2) Alle Rechte an der Plattform selbst, einschließlich der Software, verbleiben bei Heisenware. 

(3) Der Kunde behält alle Rechte an den Daten, Inhalten und Apps, die er mit der Plattform erstellt („Kundeninhalte“).Die technische Lauffähigkeit der Apps ist an die Nutzung der Plattform gebunden

(4) Heisenware und der Kunde dürfen den Namen und das Logo des jeweils anderen für Marketing- und Referenzzwecke verwenden. Dieser Nutzung kann jederzeit für die Zukunft schriftlich und unter Angabe von Gründen widersprochen werden.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und geltenden Gesetze zu nutzen.

(2) Die Performance und der Datenverbrauch einer App hängen maßgeblich davon ab, wie der Kunde sie gestaltet. Es liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden, eine ausreichende Leistung einer App sicherzustellen. Dies kann er erreichen, indem er entweder für entsprechend leistungsfähige Endgeräte und Internetverbindungen sorgt oder seine Apps für den jeweiligen Anwendungsfall optimiert.

(3) Sofern der Kunde Agents in seiner eigenen IT-Infrastruktur einsetzt, ist er dafür verantwortlich, eine funktionierende Netzwerkverbindung zwischen den Agents und der Heisenware-Plattform sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die notwendige Konfiguration seiner lokalen IT-Systeme und Firewalls, um die Kommunikation zu ermöglichen.

(4) Der Kunde ist für die Sicherheit seines Accounts und die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und wird Heisenware unverzüglich über jede unbefugte Nutzung informieren.

(5) Der Kunde ist für alle Daten und Inhalte, die er über die Plattform verarbeitet, selbst verantwortlich und stellt sicher, dass diese nicht die Rechte Dritter verletzen.

(6) Der Kunde stellt Heisenware von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder aus vom Kunden verursachten Rechtsverletzungen (z.B. Datenschutz, Urheberrecht) resultieren.

(7) Es ist dem Kunden untersagt, die Plattform oder deren Softwarekomponenten zu verändern, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend gestattet (z.B. nach § 69e UrhG). 

(8) Der Kunde ist verpflichtet, Heisenware Mängel an der Plattform unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden und bei der Analyse im zumutbaren Rahmen zu unterstützen.

§ 8 Haftung

(1) Heisenware haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Heisenware nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. 

(4) Die Gesamthaftung von Heisenware pro Kalenderjahr ist, außer in den Fällen des Absatz 1, auf die Höhe der in diesem Kalenderjahr vom Kunden für den betreffenden Service gezahlten Nettovergütung begrenzt.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der Gegenseite geheim zu halten. 

(2) Heisenware verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung. Für die Verarbeitung von Daten im Auftrag des Kunden stellt Heisenware einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) zur Verfügung. Dieser kann hier abgerufen werden.

§ 10 Planwechsel und Preisanpassung

(1) Ein Wechsel in einen höheren Plan (Upgrade) ist jederzeit möglich. Die zusätzliche Vergütung wird ab dem Wechselzeitpunkt anteilig für den Rest der Laufzeit berechnet.

(2) Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Plan (Downgrade) wird die Änderung zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit wirksam. Eine Rückerstattung für bereits bezahlte Zeiträume ist ausgeschlossen.

(3) Heisenware behält sich das Recht vor, die Preise für die Pläne zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit anzupassen. Eine solche Preisanpassung wird dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen in Textform angekündigt. Ist der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag zum Ende der aktuellen Laufzeit zu kündigen.

§ 11 Änderung dieser Nutzungsbedingungen

Heisenware behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen Nutzungsbedingungen als angenommen. Heisenware wird auf diese Folge in der Ankündigung gesondert hinweisen

§ 12 Vertragsbeendigung und Sperrung 

(1) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. per E-Mail oder über die Kündigungsfunktion in der Plattform). Die spezifische Laufzeit und die Fristen für die ordentliche Kündigung sind in der separaten Vereinbarung (z.B. im individuellen Angebot oder im Rahmen der Online-Bestellung) festgelegt.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Heisenware liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt. 

(3) Heisenware ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder ein begründeter Verdacht auf einen wesentlichen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen besteht. 

(4) Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten des Kunden auf der Plattform gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten vor Vertragsende selbst verantwortlich.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg. 

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Heisenware auf Dritte übertragen.